Nutzungsordnung Sportanlage

Nutzungsordnung für die Sportanlage/den Kunstrasenplatz des TSV Goltern e.V.


I.        Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für den umfriedeten Bereich der Sportanlage/des Kunstrasenplatzes des TSV Goltern e.V. Die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Besucherinnen und Besucher der Sportanlage des TSV Goltern e.V. bestätigen mit dem Betreten die Kenntnisnahme und verbindliche Anerkennung der Nutzungsordnung.


II.        Aufenthalt

  1. Auf der Sportanlage/dem Kunstrasenplatz dürfen sich nur Personen aufhalten die, soweit Eintritt erhoben wird, eine gültige Eintrittskarte, eine Betretungserlaubnis in schriftlicher oder mündlicher Form erhalten oder vorliegen haben oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Nutzung oder das Betreten der Sportanlage/des Kunstrasenplatzes auf eine andere Art nachweisen können.
  2.  Eintrittskarten, Betretungserlaubnisse und /oder sonstige Nutzungserlaubnisse sind auf Verlangen den Verantwortlichen des TV Goltern e. V. vorzuweisen.
  3.  Beim Verlassen der Sportanlage/des Kunstrasenplatzes verliert die Eintrittskarte oder die temporäre Nutzungserlaubnis/Betretungserlaubnis bei Vermietung oder Fremdvergabe ihre Gültigkeit.
  4.  Der Aufenthalt an veranstaltungsfreien Tagen/Zeiten ist nicht gestattet.


III.        Eingangskontrollen/Nutzungskontrollen

  1. Verantwortliche Personen (i. d. R. Vorstandsmitglieder, Spartenleitungen oder durch die vorgenannten Personen zur Kontrolle berechtigte Personen) sind berechtigt, Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstande daraufhin zu kontrollieren, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen, gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  2. Personen, die ihre Nutzungsberechtigung/Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten der Sportanlage/des Kunstrasenplatzes zu hindern.
  3. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Nutzungsentgeltes/Eintrittsgeldes besteht nicht.


IV.        Verhalten auf der Sportanlage/dem Kunstrasenplatz

  1. Innerhalb der Sportanlage und auf dem Kunstrasenplatz haben sich Nutzerinnen und Nutzer sowie Besucherinnen und Besucher so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden
  2. Alle Zu- und Abgänge sowie Rettungswege sind ständig freizuhalten.
  3. Die Nutzerinnen und Nutzer sowie Besucherinnen und Besucher haben den Anordnungen der verantwortlichen Personen, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes Folge zu leisten.
  4. Der Kunstrasenplatz darf nur mit dafür vorgesehenem Schuhwerk – keine Metallstollen oder Spikes – betreten werden


V.        Verbote 

  1. Verbale Äußerungen, Parolen oder Fangesänge sowie entsprechende Gesten und Symbole, die nach Art oder Inhalt dazu geeignet sind, Dritte aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung zu diffamieren, auf andere sonstige Art und Weise zu diskreditieren oder die als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingestuft, diesen gleichgestellt oder zum Verwechseln ähnlich sehen, sind verboten. Das gilt auch für das Tragen und Mitführen von Fahnen, Transparenten, Aufnähern oder Kleidungsstücken
  2. Auf dem Kunstrasenplatz sowie den Rasenplätzen gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot
  3. Beleidigungen in verbaler oder nonverbaler Form jeglicher Art und Weise gegenüber aktiven Spielerinnen und Spielern sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern auf und neben dem Platz sind verboten und werden entsprechend mit einem Platzverweis und einem Verweis von der Sportanlage geahndet – bei Verdacht einer strafbaren Handlung kann seitens des TSV Goltern e. V. die Polizei hinzugezogen oder Anzeige erstattet werden
  4. Das Führen oder Mitführen von Tieren auf dem Kunstrasenplatz sowie den Rasenplätzen (ausgenommen der ausgewiesene Bereich der Hundeschule) ist verboten. Im Zuschauerbereich sind Tiere entsprechend an der Leine zu führen.
  5. Nutzerinnen und Nutzern sowie Besucherinnen und Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
  • rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial, auch dann, wenn es straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht relevant ist;
  • Waffen jedweder Art,
  • Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
  • Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,
  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material,
  • Laser-Pointer,
  • sperrige Gegenstände – beispielsweise Leitern, Hocker und Stühle (ausgenommen faltbare Sitzgelegenheiten), Kisten, Reisekoffer
  • pyrotechnische Gegenstände oder denen nach dem Gesetz gleichgestellte Gegenstände
  • Fahnen- und Transparentstangen von mehr als 1,5 m Länge und einem Durchmesser über 3 cm, die keinen Hohlraum aufweisen
  • überlaute Lärminstrumente (z.B. Presslufthörner)

  6. Nutzerinnen und Nutzern sowie Besucherinnen und Besuchern sind darüber hinaus verboten:

  • nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen
  • Bereiche, die nicht für Besucherinnen und Besucher zugelassen sind (z.B. Spielfeld, Innenraum, Funktionsräume, Materialräume), zu betreten,
  • mit Gegenständen aller Art zu werfen,
  • Feuer zu entzünden, pyrotechnische Gegenstände oder denen nach dem Gesetz gleichgestellte Gegenstände abzubrennen
  • ohne Erlaubnis des TSV Goltern e.V. Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Printsachen zu verteilen, Sammlungen durchzuführen oder Dienstleistungen anzubieten,
  • bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
  • außerhalb der Sanitäreinrichtungen die Notdurft zu verrichten oder die Sportanlage in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen, zu verunreinigen


VI.        Zuwiderhandlungen

  1. Personen, die gegen einen oder mehrere Punkte dieser Nutzungsordnung verstoßen, können unbeschadet der sonstigen Rechte des TSV Goltern e.V. unmittelbar, ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Nutzungsentgeltes/Eintrittsgeldes von der Sportanlage verwiesen werden.
  2. Gegen Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
  3. Bei Verdacht einer strafbaren Handlung, einer Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch, kann seitens des TSV Goltern e. V. die Polizei hinzugezogen oder Anzeige erstattet werden.


VII.        Haftung

  1. Das Betreten und die Nutzung der Sportanlage/des Kunstrasenplatzes erfolgen auf eigene Gefahr. Der TSV Goltern e. V. übernimmt keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, pflichtwidriges oder vorsätzliches Verhalten oder durch Dritte verursacht wurden.
  2. Der TSV Goltern e. V. übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von privaten Gegenständen.
  3. Sollte der TSV Goltern e. V. wegen ordnungswidrigem Verhalten einer Besucherin oder eines Besuchers sowie einer Nutzerin oder Nutzer der Sportanlage/des Kunstrasenplatzes von dritter Stelle zu Schadenersatzansprüchen und/oder Geldstrafen herangezogen werden, so werden diese Ansprüche im Regressverfahren gegen den Verursachenden geltend gemacht. Das Gleiche gilt auch für Sachschäden, die der Verursachende selbst zu verantworten hat.


VIII.        Hausrecht

Verantwortliche Personen (i. d. R. Vorstandsmitglieder, Spartenleitungen oder durch die vorgenannten Personen zur Kontrolle berechtigte Personen) des TSV Goltern e. V. sind dazu berechtigt das Hausrecht des TSV Goltern e. V. wahrzunehmen und Entscheidungen/Anordnungen zur Anwendung der Nutzungsordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.


IX.        Inkrafttreten

Diese Nutzungsordnung gilt mit Veröffentlichung als in Kraft gesetzt.


Barsinghausen 27. Januar 2022

TSV Goltern e.V.

- Der Vorstand -


Normen von Perbandt

Spartenleitung Fußball

Corona-Beauftragter

des TSV Goltern e.V.




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